Lebensphasen - Schwangerschaft
Neun Monate Schwangerschaft und die anschließende Geburt, wie auch die Stillzeit sind eine aufregende Zeit für die werdenden Eltern.
Psychische und körperliche Veränderungen bestimmen den Weg zum Elternsein, Lebenspläne werden wahr und / oder müssen geändert werden.
Kurzum, alles wird anders!
Regelmäßige Teilnahme an Betreuungsprogramm der Schwangerschaft und des Wochenbettes ist die Grundlage für rechtzeitige Entdeckung von Gesundheitsstörungen.
Diese können dann rechtzeitig korrigiert werden, um das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Beratungen sind in der Mutterschutzvorsorge - Richtlinie festgelegt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen zusätzliche Untersuchungen und Behandlungen an, die die Betreuung intensivieren. Das Know-how dafür haben wir in breit gefächerten Fortbildungen erworben.
Viele wichtige Informationen zum Schwangerschaft und Stillzeit inklusive der in dieser Zeit wichtigen Vitalstoffgabe, sowie einen Ratgeber über die in dieser Zeit geltenden Gesetze finden Sie auch unter:
Gesetzliche Mutterschutzvorsorge
Bei Beschwerden in der Schwangerschft bitten wir um sofortige Vorstellung.
Sie erhalten immer einen Termin und werden bevorzugt behandelt.
Jede Schwangerschaft ist, genauso wie das sich entwickelnde Kind,
-einmalig-.
Lesen Sie bitte nun die folgenden Informationen in aller Ruhe durch und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als nützlichen Ratgeber.
Mein Praxisteam und ich stehen Ihnen natürlich jederzeit für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
Zeitlicher Ablauf der Schwangeschaftsbetreuung in unserer Praxis:
gibt Ihnen den richtigen zeitlichen Überblick darüber, wann der Zeitrahmen für die sinnvolle Inanspruchnahme erfolgen sollte.
Die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungs- volle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen.
SSW | Gesetzliche Muterschaftsrichtlinien (GKV) |
Wunschleistungen | Hebammen-Leistungen |
4-8 |
SS-Feststellung, Untersuchung, Muterpassanlage
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Arbeitgeberbescheinigung, Toxoplasmose-Screening, Zytomegaliescreening, Ringelröteln Titer, Listeriose, HIV-Test, Ernährungsberatung, Nahrungsergänzungsmittel |
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8-12 |
Vorsorgeuntersuchung,
|
Hebammen- beratung: Hilfe bei Schwanger- schafts- beschwerden auch per Akupunktur |
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11+3 13+6 |
Frühscreening- auf Mibbildungen
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12-16 | Vorsorgeuntersuchung | Wunschultraschall, AFP-Test (wenn NT-Screening durchgeführt wurde), Hautpflege | Hebammen- beratung: Nachweis kindlicher Herztöne, |
18-22 |
Vorsorgeuntersuchung,
|
Doppler US der Ae. uterinae zur Feststellung der Gefährdung auf Gestose (=SchwangerschatsVergiftung), ggf. Echokardiographie |
Hebammen- beratung: Ablärung Bedarf für Geburts- vor- bereitungs- kurs |
22-24 |
Muterschaftsvorsorgeuntersuchung, Antikörpersuchtest,
|
Wunschultraschall, oder Intensiv-Ultraschall mit Echokardiographie 50 g Blutzucker- Belastungstest |
Hebammen- beratung: Information über Säugligs- pflege- und Notfallkurs, |
24-26 | |||
26-28 |
Vorsorgeuntersuchung, CTG,
|
Hebammen- beratung: Beratung über Ein- lagerung von Nabel- schnurblut |
|
30-32 |
Vorsorgeuntersuchung, |
Dammmassage-Beratung, Vaginal-Abstrich auf ß-hämo- lisiertende Streptococcen |
Hebammen- |
32-36 |
Vorsorgeuntersuchung, CTG,
|
Wunschultraschall, 3-tes Toxoplasmose-Test |
Hebammen- beratung: Geburts- vorbereitung mit Akupunktur, Information über KH-Vor- stellung, Nachsorge- modalitäten |
34-38 |
Vorsorgeuntersuchung, CTG,
|
Wunschultraschall, homöo- pathische Geburtsvorbereitung |
Hebammen- beratung: Information über Stillen |
36-40 danach alle 2 Tage |
Vorsorgeuntersuchung, CTG |
Eipollösung, Homöopathie bei straffen Mutermund oder Wehenschwäche |
Rückbildungs- gymnastik- Kurs und Nachsorge nach der Geburt -> bitte nach telefonischer Anmeldung bei der Hebamme |
Zu diesem ganz besonderen Ereignis Ihres Lebens fragen Sie uns oft auch:
„Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?“
Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu, und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes.
Mit dieser Information möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweisein die Hand geben,
die Sie über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis aufklären.
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen.
Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen.
Kontinuierliche Untersuchungen sind die Vorraussetzung dafür, Schwangerschafts- Risikenso schnell wie möglich
zu erkennen und zu behandeln.
„Mutterschaftsvorsorgerichtlinien“
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen, zuerst 4 -wöchig, ab der 32 Schwangerschaftswoche 2 - wöchig und nach Ablauf des errechneten Entbindungstermins 2 - tägig.
Frauenärztliche Untersuchung
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.
Zusätzlich werden Sie angehalten, Urin abzugeben, das wir ans Labor versenden, um es auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) zu untersuchen.
Eine Chlamydieninfektion kann den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen und ihr Kind, wenn es sich damit unter der Geburt damit infizieren sollte, könnte sogar dadurch erblinden.
Die folgenden Untersuchungen weden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:
- Bludruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung , abhängig vom letzten Befund
Blutuntersuchungen
Zu Beginn erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpertest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28 und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtkrankheiten inklusive HIV - Testes und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening)
- Screening: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, kostenlos
- Screening: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
ab 01.07.2013 in 2 Varianten:
- Basis-Ultraschalluntersuchung: Biometrie (ausmessen des Kindes), Lage, Plazenta, Fruchtwasser, kostenlos
- erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung: zusätzlich Check von Kopf, Hals und Rücken, Brustkorb, 4-Kammerblick des Herzens, Rumpf (Magen, Blase, Verschluss der Bauchdecke), Berechnung nach GOÄ, bezahlte Rechnung ist bei Kasse einzureichen zum Ziele der Kostenerstattung (weil der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Änderung der Mutterschutzrichtlinie versäumt hat, entsprechende Abrechnungs-Ziffer zu schaffen) - Screening: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche, kostenlos
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen Eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.
Die Qualität der Durchführung und der Dokumentation dieser Untersuchungen wurde uns durch die Auszeichnung „Ausgezeichnete Patienten Versorgung“ (neues Gütesiegel in der ambulanten Versorgung) bestätigt.
Überdurchschnittliche Qualität in der ambulanten Versorgung hat ab sofort einen neuen Namen: „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ (vgl. www.ausgezeichnete-patientenversorgung.de).
Mit dem dazugehörigen Gütesiegel zeichnet die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) seit 2008 Ärzte aus, die an Qualitätsmaßnahmen der „Ausgezeichneten Patientenversorgung“ teilnehmen und dadurch
ihre gute Qualität bei der Versorgung ihrer Patienten sichtbar machen.
Das Ziel der „Ausgezeichneten Patientenversorgung“: eine qualitätsorientierte und an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtete ambulante Versorgung. Dabei werden aktuelle medizinische und
technische sowie moderne Qualitätsmethoden wie computerbasierte Fachprüfungen oder elektronische medizinische Dokumentationen integriert.
Schon heute können sich Ärzte aus 17 verschiedenen Fachrichtungen für elf verschiedene Qualitätsmaßnahmen qualifizieren – abhängig von der Fachrichtung sogar für mehrere. Gynäkologen beispielsweise
können an zwei Maßnahmen zu Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaftsvorsorge teilnehmen – und erhalten dann für eine Untersuchung mehr Honorar als Kollegen, die nicht daran teilnehmen. Mit
diesem Prinzip der leistungsorientierten Vergütung („pay for performance“) geht die KVB trotz und gerade wegen der Honorarreform 2009 neue Wege. Grundlage für diesen Ansatz ist ein neuer
„Qualitätsparagraph“, der durch die KVB initiiert wurde. Er bietet auch nach 2009 die Möglichkeit für eine qualitätsorientierte Vergütung.
Alle Qualitätsmaßnahmen hat die KVB gemeinsam mit ihren Mitgliedern – Fachexperten und Mitgliedern verschiedener Berufsverbände – entwickelt, die praktische Umsetzbarkeit ist somit garantiert. Immer
im Fokus: das Wohl der Patienten in Bayern. Auf der Suche nach einem Arzt bietet ihnen das Gütesiegel der „Ausgezeichneten Patientenversorgung“ künftig eine Orientierungshilfe: Denn die Ärzte, die
ihre Qualität innerhalb der einzelnen Maßnahmen nachgewiesen haben, werden mit einem entsprechenden Zertifikat ausgezeichnet, mit dem sie in ihrer Praxis werben können.
Auf der neuen Internetseite http://www.ausgezeichnetepatientenversorgung.de. de können sich Patienten und Fachbesucher
zudem ausführlich über den Hintergrund des Programms und die einzelnen Maßnahmen informieren. Besonders praktisch: Mithilfe einer Arztsuche auf der Internetseite können Patienten schnell Ärzte in
ihrer Nähe finden, die an dem Qualitätsprogramm teilnehmen.
Erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen – führt zu mehr Sicherheit in der Schwangerschaft.
Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Schauen Sie bitte unter: "unsere Zusatzleistungen" Nutzen Sie deshalb das Angebot und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne.
Besondere Betreuungsprogramme der Krankenkassen
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang der Betreuung nach Mutterschutzgesetz, bieten einige Krankenkassen die Finanzierung von zusätzlichen Leistungen an.
In unserer Praxis können Sie die, in den Programmen erwähnten, Leistungen erhalten.
Bitte fragen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse nach.