Gynäkologische Prävention

Die gynäkologische Prävention hat zur Aufgabe durch die so gennante Krebsvorsorgeuntersuchung
bösartige Erkrankungen der Frau frühzeitig zu entdecken, um eine effektive Therapie durchführen zu können.

 

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeuntersuchungen:

  • Messung des Blutdruckes,

  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes,

  • Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender Anfärbung in Zytologie-Labor und mikroskopischer Untersuchung der Zellen durch einen zytologisch versierten Arzt. Diese Untersuchungsmethode wird als PAP-Test bezeichnet. PAP steht dabei für den grichischen Arzt Dr. Papanicolaou, der diesen Test vor gut 50 Jahren entwickelt hat.

  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke,

  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr,

  • Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr,

  • Untersuchung auf Blut mittels Stuhltestbriefchen, ab dem 50. bis zum 54. Lebensjahr jährlich und ab dem 55. Lebensjahr jedes zweite Jahr; alternativ ab Ihren 55. Geburtstag sowie nach weiteren 10 Jahren eine Coloskopie (=Darmspiegelung).

Ergänzend zum Routineprogramm können Sie durch die Wahl ergänzender Methoden die Sicherheit und Genauigkeit der Untersuchung erhöhen und dadurch die Entdeckung der Erkrankung bereits im Frühstadium erreichen.

So ist im Bereich des Muttermundskrebs-Diagnostik die Durchführung des sensibleren Krebsabstiches ("flüssigkeitsbasierte Dünnschichtzytologie") und des Papilloma-Viren Testes (HPV-Test), sinnvoll.

Die frühzeitige Diagnostik des Gebärmutterkrebses und des Eierstockkrebses ist nur mit der zusätzlich angewandten Ultraschalluntersuchung möglich.

Die frühzeitige Entdeckung des Brustkrebses kann durch die Anwendung eines  Selbsuntersuchunsprogrammes sowie durch die Anwendung eines Brustultraschalles und der Mammographie ermöglicht werden.

 

Diese Zusatzuntersuchungen (ausser Mammographie) bieten wir Ihnen auf  Wunsch als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an.

Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt "unsere Zusatzleistungen".

 

Nach SGB V hat jede Frau in Deutschland Recht darauf, einmal jährlich, und dies lebenslang ab den 20 Lebensjahr, auf die Durchführung der Krebsfrüherkennungsuntersuchung.
Bitte nehmen Sie regelmäßig von Ihrem Recht Gebrauch und lassen Sie sich untersuchen,
Sie können sich dadurch viel Leid, durch zu spät entdeckte Krankheit, ersparen.
 

 

Als besonderen Service bieten wir Ihnen, auf Wunsch, einen Erinnerungsdienst (Recall) an,  der entweder schriftlich, der per eMail oder auch durch eine SMS auf`s Handy,  Sie rechtzeitig an die fällige Kontrolltermine erinnert.
Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

 

 

Nachfolgend zur besseren Verständnis, die Befunde des Muttermundabstriches (PAP) und deren Bedeutung:

 

 

Gruppe
Zellbild 
Bewertung 
Massnahmen 

Pap I

 

normales Zellbild negativ  keine
Pap II

normales Zellbild mit entzündlichen und veränderten, geschädigten
Zellen, deren Veränderungen wiederherstellbar sind;
Beimengungen von leucozyten und Mikroorganismen

 

negativ

kontrolle in 6 Monaten
Evtl. Behandlung der Entzündung

Pap III unklares, schwer beurtilbares Zellbild, bediengt durch stark entzündliche verkleinerte oder geschädigte Zellen; eine Rückbildung ist möglich suspekt

Eine Behandlung sollte eingeleitet werden, anschliessend Kontrolle. Finden sich nach dem Klimakterium Schleimhautzellen der
Gebährmutter im Abstrich, sollte eine Ausschabung (Abrasio) durchgeführt werden

 

Pap III D leichte bis mittelgradige Zellveränderungen suspekt

Kontrolle in 3 Monaten. Zeigt sich wiederholt
eine Veränderung oder sogar eine
Verschlechterung des Zellbildes, wird zuerst eine Biopsie vom Muttermund und anschließend bei CIN 2+ Veränderung eine
therapeutische Konisation (kegelförmige
Gewebeentnahme vom Muttermund) und eine Ausschabung (Abrasio) durchgeführt

 

Pap IVa Krankhaftes Zellbild (schwere Zellveränderungen, untipische Zellen); Verdacht auf Karzinom in einem ganz frühen Stadium (Carcinoma in situ) positiv

Gewebeentnahme (Biopsie), diagnostische oder
therapeutische Konisation, Auschabung (Abrasio)
oder evtl. Entfernung der Gebähmutter
(Hysterektomie)

 

Pap IVb Verdacht auf Makrokarzinom, möglicherweise beginnende Invasion positiv

Eine Gewebeuntersuchung ist zwingend erforderlich.
Je nach Befund operative, nuklearmedizinische bzw.
chemotherapeutische Maßnahmen.

 

Pap V zahlreiche eindeutig bösartige Tumorzellen; invasives Karzinom positiv

ausgedehnte Operative Sanierung (Tachelektomie, Wertheim - OP), Strahlentherapie, Chemotherapie

 

  

Neue Zytologie - Befunde Einteilung:

Neue zytologische Einteilung der Befunde Zervix