Gynäkologische Prävention
Die gynäkologische Prävention hat zur Aufgabe durch die so gennante Krebsvorsorgeuntersuchung
bösartige Erkrankungen der Frau frühzeitig zu entdecken, um eine effektive Therapie durchführen zu können.
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeuntersuchungen:
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Messung des Blutdruckes,
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Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes,
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Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender Anfärbung in Zytologie-Labor und mikroskopischer Untersuchung der Zellen durch einen zytologisch versierten Arzt. Diese Untersuchungsmethode wird als PAP-Test bezeichnet. PAP steht dabei für den grichischen Arzt Dr. Papanicolaou, der diesen Test vor gut 50 Jahren entwickelt hat.
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Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke,
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Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr,
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Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr,
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Untersuchung auf Blut mittels Stuhltestbriefchen, ab dem 50. bis zum 54. Lebensjahr jährlich und ab dem 55. Lebensjahr jedes zweite Jahr; alternativ ab Ihren 55. Geburtstag sowie nach weiteren 10 Jahren eine Coloskopie (=Darmspiegelung).
Ergänzend zum Routineprogramm können Sie durch die Wahl ergänzender Methoden die Sicherheit und Genauigkeit der Untersuchung erhöhen und dadurch die Entdeckung der Erkrankung bereits im Frühstadium erreichen.
So ist im Bereich des Muttermundskrebs-Diagnostik die Durchführung des sensibleren Krebsabstiches ("flüssigkeitsbasierte Dünnschichtzytologie") und des Papilloma-Viren Testes (HPV-Test), sinnvoll.
Die frühzeitige Diagnostik des Gebärmutterkrebses und des Eierstockkrebses ist nur mit der zusätzlich angewandten Ultraschalluntersuchung möglich.
Die frühzeitige Entdeckung des Brustkrebses kann durch die Anwendung eines Selbsuntersuchunsprogrammes sowie durch die Anwendung eines Brustultraschalles und der Mammographie ermöglicht werden.
Diese Zusatzuntersuchungen (ausser Mammographie) bieten wir Ihnen auf Wunsch als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an.
Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt "unsere Zusatzleistungen".
Nach SGB V hat jede Frau in Deutschland Recht darauf, einmal jährlich, und dies lebenslang ab den 20 Lebensjahr, auf
die Durchführung der Krebsfrüherkennungsuntersuchung.
Bitte nehmen Sie regelmäßig von Ihrem Recht Gebrauch und lassen Sie sich untersuchen,
Sie können sich dadurch viel Leid, durch zu spät entdeckte Krankheit, ersparen.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen, auf Wunsch, einen Erinnerungsdienst (Recall) an, der entweder schriftlich, der per eMail oder auch durch eine SMS auf`s Handy, Sie rechtzeitig
an die fällige Kontrolltermine erinnert.
Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Nachfolgend zur besseren Verständnis, die Befunde des Muttermundabstriches (PAP) und deren Bedeutung:
Gruppe |
Zellbild |
Bewertung |
Massnahmen |
Pap I
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normales Zellbild | negativ | keine |
Pap II |
normales Zellbild mit entzündlichen und veränderten, geschädigten
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negativ |
kontrolle in 6 Monaten |
Pap III | unklares, schwer beurtilbares Zellbild, bediengt durch stark entzündliche verkleinerte oder geschädigte Zellen; eine Rückbildung ist möglich | suspekt |
Eine Behandlung sollte eingeleitet werden, anschliessend Kontrolle. Finden sich nach dem Klimakterium Schleimhautzellen der
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Pap III D | leichte bis mittelgradige Zellveränderungen | suspekt |
Kontrolle in 3 Monaten. Zeigt sich wiederholt
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Pap IVa | Krankhaftes Zellbild (schwere Zellveränderungen, untipische Zellen); Verdacht auf Karzinom in einem ganz frühen Stadium (Carcinoma in situ) | positiv |
Gewebeentnahme (Biopsie), diagnostische oder
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Pap IVb | Verdacht auf Makrokarzinom, möglicherweise beginnende Invasion | positiv |
Eine Gewebeuntersuchung ist zwingend erforderlich.
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Pap V | zahlreiche eindeutig bösartige Tumorzellen; invasives Karzinom | positiv |
ausgedehnte Operative Sanierung (Tachelektomie, Wertheim - OP), Strahlentherapie, Chemotherapie
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